• Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Das Ecato Marktplatz-Netzwerk ist ein Dienst der Ecato GmbH vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Mauf und Christian Boris Schmidt mit Sitz in der Jägerstraße 67, 10117 Berlin, nachfolgend Ecato.

    § 1 Gegenstand

    (1) Ecato ermöglicht es Händlern und Werbetreibenden, nachfolgend Shops, ihre Angebote in Form eines Listings und/oder ihre Werbebotschafte durch ein Sponsoring kostenpflichtig auf diversen Websites und Marktplätzen im Internet, nachfolgend Partner, zu präsentieren. Dafür werden Provisionen gegenüber Shops abgerechnet.

    (2) Shops stellen zum Listing Angebotsinformationen gemäß den Anforderungen von Ecato zur Verfügung, die Ecato aufbereitet, elektronisch in Datenbanken speichert und im Rahmen des Marktplatz-Netzwerks für Partner zur Verfügung stellt.

    (3) Für die Platzierung von Werbebotschaften in Form von Sponsorings werden ebenfalls Provisionen gegenüber den Shops abgerechnet. Für die Inhalte dieser Anzeigen sind ausschließlich Shops verantwortlich.

    (4) Partner erbringen ihre Leistungen gegenüber Ecato, Ecato erbringt Dienstleistungen gegenüber Shops. Zwischen Shops und Partnern entstehen durch die Zusammenarbeit mit Ecato keine vertraglichen Beziehungen.

    (5) Die von Ecato angebotenen Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Bedingungen und einem schriftlichen Auftrag zur Verfügung gestellt. Die Angebote auf www.ecato.com, in Anzeigen und sonstigen Publikationen sind unverbindlich und freibleibend.

    § 2 Partnerverträge

    (1) Den Inhalt und die Bedingungen der Verträge mit Partnern wird Ecato nach eigenem Ermessen im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ecato gestalten. Shops sind nicht berechtigt in Verhandlungen einzugreifen.

    (2) Ecato ist grundsätzlich in seiner Provisionsgestaltung frei und berechtigt mit Partnern Sonderprovisionen zu vereinbaren.

    (3) Die Anzahl und Auswahl der Partner, mit denen Verträge über die Listung der Angebote und Werbebotschaften der Shops geschlossen werden, liegt im Ermessen von Ecato. Shops erhalten auf Wunsch Auskunft darüber und können daraus eine Auswahl für das Listing ihrer Angebote und Werbebotschaften treffen.

    § 3 Kosten

    (1) Für die Einrichtung und Umsetzung (Setup) der Ecato Dienstleistungen für Shops können Einrichtungsgebühren gemäß Auftrag vereinbart werden, die mit Auftragsunterzeichnung fällig sind.

    (2) Für die von Ecato erbrachten Dienstleistungen sowie die daraus fälligen Provisionen kann ein Guthaben, nachfolgend Vorauszahlung, zur Einzahlung auf dem Kundenkonto bei Ecato mindestens in Höhe gemäß Auftrag fällig werden, welches nicht verzinst wird.

    (3) Abgerechnet werden Provisionen gemäß Auftrag für technisch nachweisbar durch Ecato vermittelte gültige Kontakte (Bannereinblendungen), qualifizierte Klicks, vollständige Registrierungen und/oder ordnungsgemäße Bestellungen.

    (4) Die Prüfung zur Gültigkeit von Kontakten und Qualifikation von Klicks sowie deren Bestätigung obligt Ecato nach eigenen Ermessen. Bestellungen gelten als ordnungsgemäß insbesondere, wenn Verbraucher die bestellte Ware entgegengenommen, nicht Gebrauch von den gesetzlichen Rückgaberechten gemacht haben und der fällige Rechnungsbetrag vollständig beim Shop eingegangen ist.

    (5) Den ordnungsgemäßen Abschluss von Bestellungen und die Vollständigkeit von Registrierungen können ausschließlich Shops prüfen und bestätigen. Dazu besteht eine maximale Bearbeitungsfrist von 30 Tagen, falls nicht anders vereinbart. Teilretouren müssen nach Möglichkeit dabei berücksichtigt werden. Eine Prüfung durch Ecato und/oder den Partner findet nicht statt. Der Shop verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu treffen. Alle nicht in der oben genannten Frist bearbeiteten Registrierung und/oder Bestellungen werden nach Verstreichen automatisch bestätigt. Eine Bestätigung, egal ob durch Shops oder automatisch durch Ecato, kann nicht widerrufen werden.

    (6) Zu bestätigten Provisionen erfolgt monatlich eine Rechnungsstellung per Post. Bei Shops mit Firmensitz in Deutschland erfolgt die Abrechnung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    (7) Bei Vorauszahlung werden die von Ecato tatsächlich erbrachten Leistungen mit der erhaltenen Anzahlung verrechnet. Bei Bankeinzug wird bei 25 Prozent Restguthaben und bei Banküberweisung bei 50 Prozent Restguthaben auf dem Kundenkonto der Shops bei Ecato eine Anzahlungsanforderung erstellt. Das Kundenkonto muss bei Vorauszahlung immer ein positives Guthaben aufweisen.

    (8) Ecato kann Shops monatlich eine Mindestprovision (Mindestumsatz) gemäß Auftrag für Hosting, Betrieb, Wartung, Weiterentwicklung der Services und technischen Support durch Ecato berechnen, welche mit den tatsächlich anfallenden Provisionen verrechnet wird.

    (9) Sollte die Vertragsbeziehung zwischen Ecato und Shops beendet werden und bei Vorauszahlung ein verbleibendes Restguthaben nach Verrechnung zwischen von Ecato erbrachten Leistungen und erhaltenen Anzahlungen verbleiben, wird dieses an Shops zurückgezahlt.

    § 4 Verfügbarkeit von Ecato

    (1) Ecato ist bemüht das Marktplatz-Netzwerk unter Berücksichtigung von Wartungsarbeiten 24 Stunden an 7 Tagen der Woche bereitzustellen.

    (2) Ecato gewährleistet jedoch nicht, dass das Marktplatz-Netzwerk jederzeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere für Zeiten, in denen das Marktplatz-Netzwerk auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Ecato liegen, z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter und/oder Ausfall der Netze anderer Betreiber, nicht über das Internet erreichbar ist.

    (3) Die Schadensersatzpflicht für durch Nichterreichbarkeit des Marktplatz-Netzwerks entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.

    § 5 Haftung der Shops

    (1) Shops garantieren, dass die Nutzung der bereitgestellten Angebotsinformationen, Werbebotschaften, Grafikdateien, Fotos, Logos, Bild- und Wortmarken durch Ecato und Partner nicht gegen die Rechtsordnung und/oder Rechte Dritter verstoßen.

    (2) Shops verpflichten sich, bei den bereitgestellten Angebotsinformationen und Werbebotschaften geltendes Recht zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden.

    (3) Ecato ist zur sofortigen Löschung der Angebotsinformationen und/oder Werbebotschaften berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese rechtswidrig sind bzw. Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für Rechtswidrigkeit oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden oder sonstige Dritte Maßnahmen gleich welcher Art gegen Shops und/oder Ecato ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit bzw. einer Rechtsverletzung durch die Angebotsinformationen und/oder Werbebotschaften stützen.

    (4) Im Falle des Verstoßes sind Shops verpflichtet, Ecato sofort zu informieren. Bei Verstoß kann Ecato seine Leistungen sofort einstellen und den Vertrag fristlos kündigen. Shops verpflichten sich, Ecato von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit der Angebotsinformationen und/oder Werbebotschaften und/oder der Verletzung von Rechten Dritter hervorgehen. Die Freistellungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, Ecato von daraus resultierenden Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen.

    (5) Shops allein sind für das Angebot, den Verkauf und die Abwicklung von Bestellungen und/oder Registrierungen gegenüber Endkunden verantwortlich. Bei Bestellungen und/oder Registrierungen kommt ausschließlich zwischen Shops und dem Endkunden ein Vertragsverhältnis zustande.

    § 6 Bereitstellung der Angebotsinformationen

    (1) Die zur Einbindung von Angeboten von Shops nötigen Angebotsinformationen, stellen Shops regelmäßig aktualisiert bereit. Dazu erhalten sie die Möglichkeit diese Ecato per manuellen Up- und/oder automatischen Download zur Verfügung zu stellen.

    (2) Shops stellen sicher, dass das Datenformat der gelieferten Angebotsinformationen den vereinbarten Schnittstellenanforderungen entsprechen.

    (3) Shops räumen Ecato das weltweite, nicht exklusive, unterlizenzierbare, einfache Nutzungsrecht zur uneingeschränkten, ganz oder teilweisen wirtschaftlichen Ver- bzw. Auswertung im Rahmen des Ecato Marktplatz-Netzwerks an den bereitgestellten Angebotsinformationen, Grafikdateien, Fotos, Logos, Bild- und Wortmarken ein.

    (4) Diese Nutzungsrechte umfassen insbesondere die Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Darstellung und Verbreitung im Internet, festen oder mobilen Telekommunikationsnetzen, das Vortrags-, Vorführungs- und Wiedergaberecht sowie das Recht, die Datensätze und deren Inhalte für die vertraglichen Zwecke elektronisch abzuspeichern und so hierauf jederzeit zugreifen und Dritten den Zugriff ermöglichen zu können.

    (5) Die vorstehende Rechtseinräumung umfasst ebenfalls das Recht die Datensätze und deren Inhalte in jeglicher Form der Werbung zu nutzen.

    (6) Ecato ist unbeschränkt berechtigt, die von Shops bereitgestellten Angebotsinformationen auf Websites und/oder Marktplätzen mit Werbung zu verbinden bzw. verbinden zu lassen. Werbeeinnahmen hieraus stehen allein Ecato und seinen Partnern zu.

    § 7 Tracking durch Ecato

    (1) Ecato protokolliert Kontakte (Bannereinblendungen), Klicks, Registrierungen und Bestellungen für Shops, die über das Ecato Marktplatz-Netzwerk zustande kommen.

    (2) Im Falle einer Abrechnung von Provisionen für Bestellungen oder Registrierungen verpflichten sich Shops den von Ecato eingerichteten Tracking-Code statisch in den entsprechenden Bestätigungsseiten einzubinden. Dies gilt auch, je nach den im Auftrag vereinbarten von Ecato zu erbringenden Leistungen, an weiteren notwendigen Messpunkten wie Neukunden-, Newsletter- oder sonstigen Bestätigungsseiten.

    (3) Shops gewährleisten die fehlerfreie Integration des Tracking-Codes gemäß §7 (2) während der gesamten Laufzeit des Geschäftsverhältnis mit Ecato. Dies betrifft insbesondere Änderungen am System seitens der Shops wie zum Beispiel Updates, Redesigns etc. Bei Störungen, egal welcher Art, sind Shops verpflichtet, Ecato sofort zu informieren, den Fehler umgehend zu beseitigen und Ecato den entstandenen Schaden zu ersetzen.

    (4) Die durch den Tracking-Code übergebenen Daten werden nur dann von Ecato ausgewertet und an Partner weitergeben, wenn Ecato diese zuordnen kann. Die Zuordnung erfolgt über einen eindeutigen Schlüssel, der in der Sitzung (Session) oder in einem Cookie auf dem Rechner des Besuchers, der, wenn nicht anders vereinbart, nach 30 Tagen verfällt, gespeichert und beim Aufruf des Tracking-Codes an Ecato übertragen wird.

    § 8 Verfügbarkeit der Shops

    (1) Shops sind bemüht ihr Internetangebot unter Berücksichtigung von Wartungsarbeiten 24 Stunden an 7 Tagen der Woche bereitzustellen.

    (2) Ist das Angebot von Shops auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen nicht über das Internet erreichbar, sind Shops verpflichtet Ecato sofort zu informieren und die Störung, sofern diese in ihrem Einflussbereich liegt, umgehend zu beheben.

    (3) Bei Ausfällen, die im Einflussbereich der Shops liegen, ersetzen Shops den für Ecato entstandenen Schaden.

    § 9 Vertragsdauer und Kündigung

    (1) Die Laufzeit des Vertrages beträgt, falls nicht anders vereinbart, sechs Monate. Eine Kündigung ist beiderseits unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit schriftlich möglich. Nach Verstreichen der Frist verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils sechs Monate. Über die Wahrung der Frist entscheidet das Zugangsdatum der Kündigungserklärung.

    (2) Beide Parteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung berechtigt. Ein wichtiger Grund, der Ecato zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn Shops in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung in Verzug sind, Shops insolvent oder zahlungsunfähig werden, Shops gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstoßen und/oder bestehende Vertragsbeziehungen von Ecato zu anderen Shops oder Partnern durch das Verhalten von Shops gefährdet werden.

    § 10 Datenschutz

    (1) Ecato und Shops beachten die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit.

    (2) Ecato erhebt bzw. speichert Daten nur in dem Umfang und Zeitraum, wie es in der Datenschutzerklärung unter http://www.ecato.com/de/datenschutz/ definiert ist.

    § 11 Vertraulichkeit

    (1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich gemachten betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Vertragspartei, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse einer Partei erkennbar sind, unbefristet über das Vertragsende hinaus geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

    (2) Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

    (3) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, mit der anderen Vertragspartei Rücksprache zu halten, wenn irgendwelche Zweifel aufkommen sollten, ob eine Information im konkreten Einzelfall als vertraulich zu behandeln ist oder nicht. Im Zweifel ist eine Information als vertraulich zu behandeln.

    § 12 Sonstiges

    (1) Die Parteien können auf ihre Zusammenarbeit, insbesondere in Pressemitteilungen, hinweisen.

    (2) Eine Zusammenarbeit von Ecato und Shops begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung im Rechtsverkehr sowie kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Anstellungsverhältnis und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die jeweils andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.

    § 13 Schlussbestimmungen

    (1) Diese AGB enthalten alle getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind zukünftig auch nicht zulässig bzw. nicht rechtlich bindend. Zusatzvereinbarungen und/oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

    (2) Ecato behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Eine solche Änderung teilt Ecato Shops per Email an die im Kundenprofil angegebene Emailadresse und nach Anmeldung im Kundenbereich mit. Wird den neuen Bedingungen nicht innerhalb einer Widerspruchsfrist von 14 Tagen nach Emailmitteilung widersprochen oder wird der Änderungshinweis im Kundenbereich zur Kenntnis genommen, so gelten die neuen AGB als akzeptiert.

    (3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. Entgegenstehende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung.

    (4) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmungen gelten solche als vereinbart, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenen Bestimmungen am nächsten kommen.

    Stand: 01.09.2006

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