• Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Das Ecato Marktplatz-Netzwerk ist ein Dienst der Ecato GmbH vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Mauf und Christian Boris Schmidt mit Sitz in der Jägerstraße 67, 10117 Berlin, nachfolgend Ecato.

    § 1 Gegenstand

    (1) Ecato ermöglicht es Betreibern, nachfolgend Partner, einer kommerziellen Internetseite, nachfolgend Website, zusätzliche Einnahmen durch E-Commerce zu generieren. Der Partner beauftragt dazu Ecato nicht-exklusiv für Werbeflächen Banner, nachfolgend Werbemittel, und/oder exklusiv einen Whitelabel-Marktplatz, nachfolgend Marktplatz, bereitzustellen. Für den Betrieb von Marktplätzen werden durch Ecato oder Partner Unteradressen (Subdomains) zur Verfügung gestellt.

    (2) Ecato schließt für die Werbemittel oder Marktplätze seiner Partner Verträge mit Händlern und/oder durch den Händler beauftragte Dritte, nachfolgend Shops, um deren Angebote in Form eines Listings kostenpflichtig in Werbemitteln und/oder Marktplätzen zu präsentieren. Dafür werden Provisionen gegenüber den Shops abgerechnet.

    (3) Allein Shops sind für das Angebot, den Verkauf und die Abwicklung von Bestellungen gegenüber Verbrauchern verantwortlich. Bei Bestellungen kommt ausschließlich zwischen Shops und Verbrauchern ein Vertragsverhältnis zustande.

    (4) Werbetreibenden bietet Ecato die Platzierung von Werbebotschaften in Form von Sponsorings in den Werbemitteln und/oder Marktplätzen an. Dabei werden ebenfalls Provisionen gegenüber den Werbetreibenden abgerechnet. Für die Inhalte der Anzeigen sind ausschließlich die Werbetreibenden verantwortlich.

    § 2 Werbeverträge

    (1) Ecato wird die Werbemittel und/oder Marktplätze seiner Partner Shops und Werbetreibenden zur Präsentation Ihrer Angebote und Werbebotschaften unter Nennung dafür relevanter Kenndaten, insbesondere der Zugriffszahlen, anbieten.

    (2) Anfragen bezüglich der Werbemittel und/oder Marktplätze, egal welcher Art, an Partner und/oder durch Partner beauftragte Dritte, insbesondere Werbevermarkter, sind an Ecato abzugeben. Eigene Verträge der Partner und/oder Verträge Dritter finden keine Anwendung für die Werbemittel und/oder Marktplätze.

    (3) Den Inhalt und die Bedingungen der Werbeverträge wird Ecato nach eigenem Ermessen im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ecato gestalten. Partner sind nicht berechtigt in Verhandlungen einzugreifen.

    (4) Ecato ist grundsätzlich in seiner Preisgestaltung frei und berechtigt Shops oder Werbetreibenden Rabatte und Sonderkonditionen zu gewähren. Ecato ist jedoch bemüht Vereinbarungen im wirtschaftlichen Interesse der Partner zu treffen. Dabei werden die branchenüblichen Konditionen berücksichtigt.

    (5) Die Anzahl und Auswahl der Shops und Werbetreibenden, mit denen Werbeverträge geschlossen werden, liegt ausschließlich im Ermessen von Ecato.

    (6) Bei Nutzung eines Marktplatzes verpflichten sich Partner bis drei Monate nach Kündigung dieses Vertrages durch den Partner und/oder Ecato keine Kunden von Ecato für die Website zu werben, mit denen der Partner zu Beginn der Zusammenarbeit mit Ecato noch kein direktes Vertragsverhältnis hatte. Dies gilt auch für durch Partner beauftragte Dritte, insbesondere Werbevermarkter.

    § 3 Verfügbarkeit von Ecato

    (1) Ecato ist bemüht die Werbemittel und Marktplätze unter Berücksichtigung von Wartungsarbeiten 24 Stunden an 7 Tagen der Woche bereitzustellen.

    (2) Ecato gewährleistet jedoch nicht, dass die Werbemittel und Marktplätze jederzeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für Zeiten, in denen die Werbemittel und/oder Marktplätze auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Ecato liegen, z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter und/oder Ausfall der Netze anderer Betreiber, nicht über das Internet erreichbar ist.

    (3) Die Schadensersatzpflicht für durch Nichterreichbarkeit der Werbemittel und/oder Marktplätze entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.

    § 4 Haftung für Inhalte

    (1) Die in Werbemitteln und auf Marktplätzen präsentierten Angebotsinformationen, nachfolgend Angebotsdaten, werden von Shops zur Verfügung gestellt und automatisiert durch Ecato eingelesen.

    (2) Aufgrund der Masse der Datensätze ist eine eingehende Prüfung durch Ecato hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit, insbesondere Rechte Dritter, nicht möglich.

    (3) Ecato wird Angebotsdaten sofort löschen, wenn für solche Anhaltspunkte vorliegen, dass diese rechtswidrig sind bzw. Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für Rechtswidrigkeit oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden oder sonstige Dritte Maßnahmen gleich welcher Art gegen Partner, Shops und/oder Ecato ergreifen und sich diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit bzw. einer Rechtsverletzung durch die Angebotsdaten stützen.

    (4) Stellt Ecato Partnern einen Datenbankauszug der Angebotsdaten nach einem vereinbarten Schema zur Verfügung, ist der Partner verpflichtet, diese Daten täglich zu aktualisieren. Die gelieferten Inhalte dürfen ausschließlich im Dateinamen, dem Inhaltsbereich (Body) und dem Titel (Title) der generierten HTML-Seiten genutzt werden. Die Nutzung für sogenannte “Meta-Tags” und/oder das kostenpflichtige Buchen von Suchbegriffen (Keyword-Advertising) anhand der bereitgestellten Informationen bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch Ecato.

    (5) Ansprüche Dritter gegenüber Partnern, die sich auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit bzw. einer Rechtsverletzung durch die Werbemittel und/oder Marktplätze stützen, können nur dann gegen Ecato geltend gemacht werden, sofern Ecato zuvor Kenntnis von einer Rechtswidrigkeit bzw. einer Rechtsverletzung durch die Werbemittel und/oder Marktplätze hatte und es Ecato technisch möglich und zumutbar gewesen wäre, die Nutzung in diesem Falle zu verhindern.

    (6) Für die auf der Website abrufbaren Inhalte, die sich nicht in den Werbemitteln und/oder Marktplätzen befinden, sind ausschließlich die Partner verantwortlich. Ecato hat keinen Einfluss auf diese Inhalte und kann trotz Prüfung keine Verantwortung für Inhalte auf Websites der Partner übernehmen.

    (7) Partner werden Ecato bei Bekanntwerden von Ansprüchen Dritter, die sich auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit bzw. einer Rechtsverletzung durch die Werbemittel und/oder Marktplätze berufen, umgehend informieren.

    (8) Partner versichern, dass alle auf den Websites veröffentlichten Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, sofern sie von den Inhalten Kenntnis haben und es ihnen beispielsweise bei durch Dritte in Diskussionsforen veröffentlichten Inhalten technisch möglich und zumutbar wäre die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Unzulässig sind danach insbesondere Inhalte, die gegen die Rechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- und/oder Markenrechte Dritter verstoßen, staatsgefährdender, gewaltverherrlichender, pornografischer oder jugendgefährdender Natur sind und/oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, sowie sämtliche Inhalte, die Computerviren, bösartige Programme wie sogenannte “Trojanische Pferde” und/oder andere ähnliche Funktionen enthalten, die geeignet sind Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen und/oder zu löschen.

    (9) Partner werden auf den Websites keine Inhalte, egal welcher Form, über die Einwahl mittels einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstrufnummer, insbesondere “0190-/0900-Dialer”, bzw. ähnliche Zugangsprogramme anbieten und/oder Verknüpfungen (Links) zu solchen oder ähnlichen Angeboten setzen, sofern es ihnen beispielsweise bei der Vermarktung durch Dritte technisch möglich und zumutbar wäre, dies zu verhindern. Dies betrifft insbesondere die Werbung für sogenannte “Adult-Dialer” oder Angebote mit kostenpflichtiger Einwahl, die sich an Minderjährige richten, wie “Hausaufgaben-Dialer” oder ähnliche.

    (10) Soweit Ecato wegen unter §4, Ziffer 7-9 bezeichneten Inhalten Ansprüchen Dritter ausgesetzt wird, stellen Partner Ecato von diesen Ansprüchen frei. Die Freistellungspflicht umfasst auch die Verpflichtung die Rechtsverteidigungskosten vollständig zu übernehmen.

    § 5 Nutzungsrechte

    (1) Partner räumen Ecato das weltweite, nicht exklusive Recht zur Nutzung der durch Partner für Marktplätze bereitgestellten Designs, Grafikdateien, Fotos, Logos, Bild- und Wortmarken im Rahmen der von Ecato betriebenen Marktplätze ein.

    (2) Partner garantieren, dass die Nutzung der gelieferten Designs, Grafikdateien, Fotos, Logos, Bild- und Wortmarken durch Ecato nicht gegen die Rechtsordnung und/oder Rechte Dritter, insbesondere Marken- und/oder Urheberrechte, verstoßen.

    (3) Soweit Ecato wegen unter §5, Ziffer 1-2 bezeichneten Designs, Grafikdateien, Fotos, Logos, Bild- und/oder Wortmarken Ansprüchen Dritter ausgesetzt wird, stellen Partner Ecato von diesen Ansprüchen frei. Die Freistellungspflicht umfasst auch die Verpflichtung die Rechtsverteidigungskosten vollständig zu übernehmen.

    § 6 Pflichten der Partner

    (1) Partner verpflichten sich, die Marktplätze von der Startseite und allen Unterseiten der Partnerdomain aus anhand eines sogenannte Links mit der Aufschrift “Shopping”, “Preisvergleich” oder vergleichbar zu verknüpfen.

    (2) Zudem sind Partner bemüht, möglichst viele kaufinteressierte Verbraucher auf die Werbemittel und/oder Marktplätze aufmerksam zu machen.

    (3) Partner versichern, dass sie bei der Werbung für die Marktplätze nicht gegen gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Unzulässig ist danach insbesondere Werbung, die gegen die Rechte, insbesondere Wettbewerbsrechte, Urheberrechte, Namens- und/oder Markenrechte Dritter verstoßen, sowie die kostenpflichtige Buchung von Anzeigen in Suchmaschinen in Bezug auf Markennamen, zu deren Nutzung der Partner nicht ausdrücklich schriftlich berechtigt ist.

    (4) Außerdem versichern Partner, dass sie keine Werbung an Dritte senden, insbesondere per Email (Spam), wenn sie nicht nachweisbar die ausdrückliche Zustimmung des Empfängers (double-opt-in) dazu haben.

    (5) Das automatische Aufrufen der Marktplätze und/oder Anzeigen- bzw. Shoplinks beim Besuch einer anderen Seite (z. B. über Frames, Layer, PopUp/PopUnder, Adware), das Erzwingen von Klicks (Forced Clicks), automatisiertes Aufrufen und/oder Klicken, eigenhändiges Klicken, das Beauftragen Dritter zum Aufrufen und/oder Klicken sowie die direkte und/oder indirekte Weitergabe von Provisionen (Bonus-/Paid-Services) sind nicht zulässig.

    (6) Partner werden sofort ab Bereitstellung eines Marktplatzes durch Ecato im Impressum der Website den Hinweis “Der Bereich Shopping bzw. Preisvergleich wird bereitgestellt von ” und eine Verknüpfung (Link) zu http://www.ecato.com/de/ mit der Aufschrift “Ecato. Das Marktplatz-Netzwerk” einfügen. Ein direkter Hinweis auf das Impressum von Ecato, das unter http://www.ecato.com/de/impressum/ abrufbar ist, ist ebenfalls erwünscht.

    (7) Für die einmalige Einrichtung und Anpassung eines Marktplatzes wird im Basic- und Premium-Service eine Gebühr gemäß Auftrag zzgl. gesetzlicher USt. fällig. Bei teilweisen oder vollständigen Änderungen des Designs des Marktplatzes wird der Partner Ecato die für den Marktplatz relevanten geänderten Elemente unter Berücksichtigung von §5 zur Verfügung zu stellen. Im Self- und Basic-Service erhalten Partner dazu die Möglichkeit die Änderungen an Marktplätzen selbst vorzunehmen. Im Premium-Service oder wenn die Änderung durch Ecato stattfinden soll, kann der Aufwand zur Änderung des Marktplatzes Partnern nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

    § 7 Vergütung

    (1) Partner haben Anspruch auf Vergütung, wenn im Sinne dieser Bedingungen, insbesondere nach §6 (5) und §7 (4), und der Werbevertäge für Ecato, technisch nachweisbar über die Werbemittel und/oder Marktplätze der Patner gültige Kontakte, qualifizierte Klicks, vollständige Registrierungen und/oder ordnungsgemäße Bestellungen generiert wurden und die Shops oder Werbetreibenden die Provisionen dafür unwiderruflich an Ecato entrichten haben.

    (2) Die Prüfung zur Gültigkeit von Kontakten und Qualifikation von Klicks sowie deren Bestätigung obligt Ecato nach eigenen Ermessen. Bestellungen gelten als ordnungsgemäß insbesondere, wenn der Verbraucher die bestellte Ware entgegengenommen, nicht Gebrauch von den gesetzlichen Rückgaberechten gemacht hat und der fällige Rechnungsbetrag vollständig beim Shop eingegangen ist.

    (3) Den ordnungsgemäßen Abschluss von Bestellungen und die Vollständigkeit von Registrierungen können ausschließlich Shops prüfen und bestätigen. Teilretouren werden bei Bestellungen sofern möglich berücksichtigt. Eine Prüfung durch Ecato und/oder Partner findet nicht statt. Shops sind jedoch verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu treffen.

    (4) Die Vergütung der Partner erfolgt der Art und Höhe nach wie im Partnerbereich online angezeigt und/oder im Auftrag vereinbart nach Maßgabe von §7 Ziffer 1-3.

    (5) Partner erklären sich mit der Abrechnung im Gutschriftsverfahren einverstanden. Das heißt, dass anstatt der Rechnungstellung durch die Partner durch Ecato Gutschriften erstellt werden.

    (6) Die Abrechnung findet monatlich statt. Ecato bemüht sich die Auszahlung gegenüber den Partnern monatlich bis zum 15. des Folgemonats nach Entrichtung durch die Shops und Werbetreibenden an Ecato vorzunehmen. Die Auszahlung erfolgt mittels Überweisung ab einem auszahlungsfähigen Guthaben von 25 EUR. Guthaben werden nicht verzinst.

    (7) Bei Überweisungen innerhalb von Deutschland trägt Ecato die Kosten der Überweisung an den Partner. Kosten für zurückgebuchte Überweisungen und daraus resultierende nochmalige Überweisungen an den Partner können dem Partner belastet werden, wenn dieser die Zurückbuchung wegen z.B. falscher oder mangelhafter Daten zu verantworten hat. Bei Überweisungen in das Ausland werden die Gebühren zwischen Ecato und dem Partner geteilt. Die Ecato durch das eigene Kreditinstitut berechneten Kosten der Überweisung trägt Ecato, die durch die Empfängerbank in Rechnung gestellten Kosten trägt der Partner.

    (8) Haben Partner ihren Firmensitz in Deutschland und sind umsatzsteuerpflichtig nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) und sind nicht Kleinstunternehmer gem. §19 UStG zahlt Ecato die Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer aus. In diesem Fall muss vor Auszahlung der Umsatzsteuer ein schriftlicher Nachweis (Fax oder Kopie per Brief) der Finanzverwaltung vorliegen, aus dem hervorgeht, dass der Partner umsatzsteuerpflichtig ist, bei welchem Finanzamt er geführt wird und wie seine Steuernummer lautet. Dieses Schreiben darf nicht älter als 12 Monate sein.

    § 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

    (1) Partner und Ecato beachten die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit.

    (2) Ecato erhebt bzw. speichert Daten nur in dem Umfang und Zeitraum, wie es in der Datenschutzerklärung unter http://www.ecato.com/de/datenschutz/ definiert ist.

    (3) Partner und Ecato behandeln alle über diese Bedingungen hinausgehenden Vereinbarungen und Umsatzzahlen während und nach der Geschäftsbeziehung streng vertraulich.

    § 9 Vertragsdauer und Kündigung

    (1) Für die Bereitstellung und Nutzung der Werbemittel besteht keine Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist. Für die Bereitstellung und Nutzung von Marktplätzen beträgt die Laufzeit des Partnervertrages sechs Monate ab Aktivierung. Eine Kündigung ist beiderseits unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit schriftlich möglich. Nach verstreichen der Frist verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils sechs Monate. Über die Wahrung der Frist entscheidet das Zugangsdatum der Kündigungserklärung.

    (2) Beide Parteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung berechtigt. Ein wichtiger Grund, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB wie §2, Ziffer 2-3, 6 und/oder §3, Ziffer 1 und/oder §4, Ziffer 3, 6-8 und/oder §6, Ziffer 1-6 und/oder §7, Ziffer 6 und/oder §8 Ziffer 1, 3 verstößt und/oder bestehende Vertragsbeziehungen von Ecato zu anderen Partnern und/oder Shops durch das Verhalten des Partners gefährdet werden.

    § 10 Schlussbestimmungen

    (1) Diese AGB enthalten alle getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind zukünftig auch nicht zulässig bzw. nicht rechtlich bindend. Zusatzvereinbarungen und/oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

    (2) Ecato behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Eine solche Änderung teilt Ecato Partnern per Email an die im Kundenprofil angegebene Emailadresse und nach Anmeldung im Kundenbereich mit. Wird den neuen Bedingungen nicht innerhalb einer Widerspruchsfrist von 14 Tagen nach Emailmitteilung widersprochen oder wird der Änderungshinweis im Kundenbereich zur Kenntnis genommen, so gelten die neuen AGB als akzeptiert.

    (3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. Entgegenstehende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung.

    (4) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmungen gelten solche als vereinbart, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenen Bestimmungen am nächsten kommen.

    Stand: 01.09.2006

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Informationen

Referenzen
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