In Bezug auf die aktuell aufgetretene Fragestellung der Schleichwerbung bei unserer Aktion “Bloggen, Verdienen, Gewinnen” konnte unser Anwalt keine Rechtsverstöße feststellen, nachdem er sich eingehend mit dem Thema befasst hat.
Mit der Aktion soll die Meinungsvielfalt über die neuen Medion GoPal Navigationsgeräte gefördert werden. Interessierte Blogger können sich über die genannten Produkte informieren, ob im Internet oder über andere Quellen, und ihre freie Meinung dazu in ihrem Weblog veröffentlichen. Diese Inhalte unterliegen dem Schutzrecht der freien Meinungsäußerung. Außerdem machen wir uns diese Beiträge ausdrücklich weder zu eigen, noch können oder wollen wir darauf Einfluss nehmen. Auch erhält der Blogger keine Vergütung für das Schreiben an sich.
Wir machen den an der Aktion teilnehmenden Bloggern lediglich das Angebot, eine klar vom Inhalt getrennte Werbeanzeige, die auch deutlich als solche erkennbar ist, zu schalten. Dafür erhalten Blogger wie durchaus üblich eine Provision pro Klick eines Nutzers. Das ist zum Beispiel im Rahmen kontextsensitiver Werbevermarktung oder Affiliate-Marketing-Programmen eine gängige Praxis. Auch die Kopplung an die Möglichkeit an einer Verlosung teilzunehmen, sei nach Prüfung durch unseren Anwalt nicht grundsätzlich verboten und ebenfalls eine gängige Praxis. Natürlich nimmt auch hier weder eine positive noch eine negative Meinungsäußerung auf die Ermittlung der Gewinner Einfluss. Auch wird die Gewinnchance in keiner Weise von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen abhängig gemacht.
Dennoch fordern wir, wie bereits gestern mitgeteilt, nun alle an der Aktion teilnehmenden Blogger auf, am Anfang ihres Blogbeitrags zum Thema ausdrücklich auf den Zusammenhang hinzuweisen, dass sie mit der Veröffentlichung an einer Verlosung teilnehmen und mit der integrierten Werbeanzeige Geld verdienen. So und durch das obligatorische Verlinken unserer Aktionsseite, was zudem auch im Werbebanner geschieht, soll jedem Leser der Zusammenhang klar werden. Damit möchten wir noch einmal deutlich machen, dass es nicht unsere Intention ist und war, mit der Aktion verbotene Schleichwerbung zu fördern oder zu betreiben.
Fest steht auch, dass natürlich auch bei Blogs, wie bei der Veröffentlichung von Inhalten und Meinungen im Internet auch sonst üblich, Rechte Dritter (Marken- und Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und das Recht des Unternehmer/ns am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) nicht verletzt werden dürfen. Auch Beleidigungen sind selbstredend unzulässig. Soweit sich die Beiträge der Blogger jedoch im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen, sei hier nach Aussage unseres Rechtsanwalts von einer erhöhten Gefahr für teilnehmende Blogger durch drohende Abmahnungen nicht auszugehen. Erst dann, wenn Beiträge die Rechte Dritter verletzen, drohe Gefahr. Dies betreffe jedoch jedwede Form öffentlicher Äußerungen und habe hier keine besondere Ausprägung.





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UPLOAD » Medion-Aktion “keine Schleichwerbung”
Pingback vom 08.03.2007
[…] umstrittene Blog-Werbeaktion für die neuen “GoPal”-Navigationsgeräte von Medion ist nach Meinung der federführenden Agentur Ecato keine Schleichwerbung. Hintergrund: Blogger können bei dieser Aktion über die neuen Geräte […]
UPLOAD » Werbung in Weblogs - Fragen an C. B. Schmidt von Ecato (1)Pingback vom 12.03.2007
[…] von dem aufgekommenen Vorwurf der “Schleichwerbung” abgegrenzt. Zudem sind wir ausführlich auf das Thema eingegangen. Wir freuen uns nun über immer mehr hilfreiche, überwiegend auch positive Reaktionen und […]
Bloggen, Verdienen, Gewinnen: Auswertung und GewinnerPingback vom 15.05.2007
[…] Daraufhin wurde zahlreich über die Aktion diskutiert. Nachdem wir zeitnah zu Vorwürfen Stellung bezogen und einige Anregungen umgesetzt hatten, wurde durchweg positiv über diesen Vorstoß in […]
Onlineshop ArtikelverzeichnisKommentar vom 12.09.2007
Danke für die Nützlichen Infornationen zum Thema Schleichwerbung….
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